Schaustellerbetrieb Böhm
Wir machen Freizeit zum Vergnügen

AGB

 

AGB Schaustellerbetrieb Böhm Gütersloh
Für etwaige Beschädigungen und Verlust des Mietobjektes haftet der Mieter.
Bei grober Verschmutzung und Beschädigung trägt der Mieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Die Aufsichtspflicht hat der Mieter. Der Mieter sorgt für Bewachung/Sicherung über Nacht.
Während der Veranstaltung übernimmt der Vermieter die Aufsichtspflicht, jedoch nur für das betreute Modul und nur während der Veranstaltungszeit! Unsere Produkte haben eine Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen dennoch den Abschluss einer Veranstaltungsversicherung.
Das Mietobjekt ist Eigentum des Vermieters und darf nicht weitervermietet werden.
Der Mietpreis ist vor Beginn der Veranstaltung spätestens bei Anlieferung zur Zahlung fällig!
Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren, bzw.
Behörden- und TÜV-Gebühren trägt der Mieter. - Der Aufbau findet einen Tag vor der Veranstaltung statt.
Frühere Aufbauzeiten bzw. spätere Abbauzeiten sind möglich, verursachen jedoch Zusatzkosten.
Alle Mietobjekte benötigen einen ebenen und befestigten Untergrund. - Für alle Mietobjekte ist eine Betreuung/Aufsicht zwingend notwendig.
Ein barrierefreier Zugang zum Veranstaltungsplatz (Standort) mit Transportfahrzeugen muss gewährleistet sein.
In den Transportkosten ist ein kostenfreier Auf- und Abbau nur beinhaltet wenn unmittelbar
an der LKW-Entladestelle barrierefrei aufgebaut werden kann.(Achtung Durchfahrt Höhe 4Meter) Längere Transportwege bzw. Stufen/Treppen/Hindernisse etc. müssen vorher abgestimmt werden und können in Höhe von 5%-10% des Mietpreises je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Wetterbedingte Einschränkungen (Regen, Sturm etc.) sind höhere Gewalt und berechtigen nicht zum Abzug eines Mietzinses. Für Schäden an Böden die transport- oder spielbedingt entstehen haftet der Mieter.
Ein geeigneter, fachlich einwandfreier Stromanschluss muss vom Mieter vor Aufbaubeginn und auch zum Abbau direkt am Platz des Mietproduktes zur Verfügung stehen. Ein etwaiger Stromanschluss der Mietsache beträgt 380Volt 16Ampere.
Ein entsprechendes Verlängerungskabel ist vom Mieter zu stellen.
Wir benötigen am Veranstaltungsort,für unsere Transportfahrzeuge einen Park- und
Abstellplatz. Ist dies nicht möglich wird der Mehraufwand vom Mieter übernommen. - Bei notwendiger
Übernachtung einer Unserer-Mitarbeiter stellt der Mieter kostenlos ein Hotelzimmer mit Dusche und WC zur Verfügung. Während der Veranstaltung sollten unsere Mitarbeiter nach Möglichkeit verpflegt werden. -
Für die Abnahme baubuchpflichtiger Bauten ist der Mieter verantwortlich!
Der Mieter zahlt bei Vertragsabschluss eine Kaution, nach Absprache. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines Mangels der Mietsache oder wegen Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung eines
Mangels ist ausgeschlossen, sofern der Mangel vom Vermieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist. Der Mieter ist auch nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Der Mieter kann gegen Mietzinsansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen
Forderungen aufrechnen. Gerichtsstand ist für beide Teile 33330 Gütersloh,
Erfüllungsort 33330 Gütersloh. Bei Stornierung des Mietvertrages ab 60 Tage und mehr vor dem
Veranstaltungstermin sind 30 % des Mietpreises fällig. Bei Stornierung des Mietvertrages ab 30 -59 Tage vor dem Veranstaltungstermin sind 60 % des Mietpreises fällig. Bei Stornierung des Mietvertrages unter 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin sind 100 % des Mietpreises zur Zahlung fällig sowie ggf. bereits entstandene KFZ- und Personalkosten. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.